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Allgemeine Reisebedingungen

 

M i e t b e d i n g u n g e n / H a u s o r d n u n g 

Die Mietbedingungen stellen im Wesentlichen eine Hausordnung dar und beschreiben den Ablauf der Buchung und der Bezahlung. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen an. 

1. L e i s t u n g s u m f a n g: Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der allgemeinen Hausbeschreibung und der Bestätigung des Mietvertrages mit der Buchungsbestätigung. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher sind mitzubringen oder können vor Ort gemietet werden. 

2. V e r t r a g s a b s c h l u s s: Der Vertrag kommt mit der Absendung der schriftlichen Buchungsbestätigung und Leistung der Anzahlung zustande. 

3. B u c h u n g   u n d   A n z a h l u n g: Für eine Buchung benötigen wir Ihren Vornamen, Namen sowie Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer und die Namen aller mitreisenden Personen. Sie erhalten per E-Mail eine Buchungsbestätigung. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Interessent binnen 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Mietpreises zu leisten. Nebenkosten wie Strom, Kurtaxe, Bettwäsche, Handtücher, WLAN, Haustiere, Brennholz sowie Kaution sind bei Abreise zu bezahlen. 

4. R e s t z a h l u n g: Die Restsumme von 80 Prozent wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt (Eingang auf dem Konto) fällig sollte nichts anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart sein. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Leistungsanspruch des Mieters. Wegen der Pandemie ist auch eine Restzahlung bei Anreise möglich, wenn dies in der Buchungsbestätigung vereinbart ist. Die Nebenkosten Strom, Kurtaxe, Bettwäsche, Handtücher, WLAN, Haustiere, Brennholz sowie Kaution sind vor Ort in bar zu bezahlen, wenn nichts anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart ist. 

5. A n -   u n d   A b r e i s e: Das Ferienhaus steht vom Anreisetag ab 14 Uhr bis zum Abreisetag 10 Uhr zur Verfügung. Fünf Pkw-Stellplätze dürfen vom Mieter belegt werden, die Benutzung erfolgt vom Mieter auf eigene Gefahr. 

6. E n d r e i n i g u n g: Die obligatorische Endreinigung des Hauses wird von einer Fremdfirma durchgeführt. Dies entbindet den Mieter nicht von einem sorgsamen und pfleglichen Umgang mit dem Inventar sowie der laufenden Hausreinigung. Bitte schonen Sie das Ferienhaus. Dieses ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Dazu gehört das Spülen des Geschirrs, die Trennung und Entsorgung Ihrer Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Verschmutzungen von Wänden, Betten und Teppichen gehören nicht zur Endreinigung und führen automatisch zur Nachberechnung. 

7. P e r s o n e n z a h l: Die in der Buchungsbestätigung genannte Zahl der Personen darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen können zurückgewiesen werden. Legt eine andere Person als der Auftraggeber die Mietbestätigung bei Schlüsselübergabe vor, ist der Vermieter berechtigt, nicht aber verpflichtet, an den Inhaber der Mietbestätigung zu leisten. 

8. H a f t u n g: Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden am Ferienhaus und dessen Inventar. Eventuelle Schäden müssen sofort dem Vermieter bzw. dem Hausverwalter mitgeteilt werden. Das Ferienhaus ist vom Eigentümer gegen Feuer versichert. Sach- und Personenversicherungen sind für den Mieter nicht abgeschlossen. Der Mieter hat hierfür selbst Sorge zu tragen. 

9. S t o r n i e r u n g: Im Fall einer Stornierung des Mietvertrages ist eine Stornogebühr zu leisten. Diese beträgt bis 60 Tage vor Anreise 20 % des Mietpreises, bis 30 Tage vor Anreise 50 % und ab 7 Tage vor Anreise 80% des Mietpreises. Ausnahme unter Punkt 9. 1. Eine namentliche Änderung des Vertrages ist bei gleichen Mietbedingungen möglich. Eine Benachrichtigung des Vermieters muss jedoch schriftlich erfolgen. Die Genehmigung des Vermieters ist erforderlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. 

9. 1. P a n d e m i e: Sollte aufgrund von Coronamaßnahmen (Reise-Ausgangsbeschränkungen, Einreiseverbot nach Österreich) keine Vermietung bzw. Gästeanreise möglich sein, Verhängung eines Lock Down im Herkunftsland, sind keine Stornokosten (wie unter Punkt 9) fällig und die geleistete Anzahlung bzw. Restzahlung wird zur Gänze rückerstattet. 

10. N i c h t e r s c h e i n e n, v o r z e i t i g e   A b r e i s e: Bei Nichterscheinen ist der gesamte Mietpreis zu leisten. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. 

11. P r e i s m i n d e r u n g: In unserem Haus werden eine Vielzahl technischer Geräte zur Verfügung gestellt. Unvorhergesehene Ausfälle können vorkommen und sind möglichst schnell dem Gastgeber bzw. Vermieter vor Ort anzuzeigen. Um eine zügige Behebung des Schadens wird sich der Vermieter bemühen. Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel am Ferienhaus sind sofort dem Vermieter bzw. Gastgeber vor Ort mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist von 36 Stunden zur Beseitigung der Mängel. 

12. H a u s r e c h t: Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, dass der Vermieter bzw. der Gastgeber vor Ort das Ferienhaus ohne Wissen des Gastes betreten muss. 

13. R a u c h e n: Im Ferienhaus ist das Rauchen verboten. Wir möchten Sie um Rücksicht bitten, da die Mehrzahl der Gäste und die Eigentümer Nichtraucher sind. 

14. H a u s t i e r e: Haustiere sind nur erlaubt, wenn Sie vorher angekündigt werden. 

15. K ü n d i g u n g: Bei einem mehrfachen Verstoß gegen diese Mietbedingungen, insbesondere wenn der Mieter das Ferienhaus trotz Abmahnung unpfleglich behandelt, kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. In diesem Fall hat der Mieter das Ferienhaus sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht. 

16. A n z u w e n d e n d e s   R e c h t,   G e r i c h t s t a n d: Auf den gegenständlichen Mietvertrag und alle daraus entstehenden Streitigkeiten ist österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wolfsberg. 

17. S a l v a t o r i s c h e   K l a u s e l: Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig. 

 

Stand 2023

 

H A F T U N G S A U S S C H L U S S

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